AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der M&A Media Services GMBH (nachfolgend „M&A“ genannt)

Stand: März 2023

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von M&A organisiert und durchgeführt werden, sowie für den Besuch von Veranstaltungen, die von M&A ausgerichtet werden. Zu den Veranstaltungen zählen neben physischen Präsenzveranstaltungen auch digitale und virtuelle Zusammenkünfte.


§ 2 Vertragspartner

(1) Anbieter der Veranstaltungen ist die M&A Media Services GmbH,
Habenschadenstr. 16, 82049 Pullach
E-Mail: info@ma-review.com

(2) Teilnehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen, die sich zu den von M&A angebotenen Veranstaltungen anmelden und / oder in Folge einer erfolgten Anmeldung an den Veranstaltungen teilnehmen. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen im Sinne des § 13 BGB.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Anmeldungen zu Veranstaltungen können ausschließlich über das für die jeweilige Veranstaltung vorgesehene Anmeldeverfahren abgegeben werden. Die Bereitstellung des Anmeldeverfahrens für die jeweilige Veranstaltung stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags seitens M&A dar, sondern lediglich die unverbindliche Aufforderung auf Abgabe eines Angebots an M&A zu den in der Informationsbeschreibung ausgeschrieben Konditionen. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot des Teilnehmers an M&A auf Vertragsschluss. Die Zusendung der Anmeldung durch den Teilnehmer begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.Der Leistungsumfang einer jeden Veranstaltung ist in der zugehörigen Informationsbeschreibung dargestellt.

(2) Mit Absenden der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese AGB und erkennt diese als verbindlich an. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nur insoweit, als M&A ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) M&A bestätigt den Teilnehmern den Zugang Ihres über das jeweilige Anmeldeverfahren abgegebenen Angebots unverzüglich per E-Mail. Die infolge der abgegebenen Anmeldung automatisiert erstellte Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.

(4) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Über die Annahme des Angebots entscheidet M&A nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Veranstaltungszwecks und der verfügbaren Kapazität.

(5) Der Vertrag zwischen M&A und dem Teilnehmer kommt erst mit der Anmeldebestätigung seitens M&A zustande.

(6) Sofern die M&A im Rahmen der Anmeldung zu Präsenzveranstaltungen die Möglichkeit eröffnet, Übernachtungs- und/oder An- bzw- Abreisemöglichkeiten (zu ggf. vergünstigten Konditionen) bei Dritten in Anspruch zu nehmen, ist dies eine unverbindliche Empfehlung seitens M&A und keine zu der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung dazugehörige Leistung. Reservierungen müssen durch die Teilnehmer selbst vorgenommen werden.

(7) Für Anmeldungen, bei denen M&A wegen bereits ausgeschöpfter Kapazitäten einer Veranstaltung das Angebot auf Vertragsschluss ablehnt, führt M&A unter Umständen eine Warteliste.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet für eine Veranstaltung wird in der Informationsbeschreibung für die jeweilig Veranstaltung genannt.

(2) Alle Preise , die auf der Veranstaltungswebseite angegeben sind, verstehen sich als Nettopreise, d.h. ohne die gesetzlich fällige Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der jeweiligen Veranstaltung angegebenen Preise.

(3) Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzug zur Zahlung an den auf der Rechnung ausgewiesenen Rechnungssteller fällig. M&A akzeptiert ausschließlich eine Zahlung der Teilnahmegebühr per Überweisung. Erfolgt die Rechnungsstellung aufgrund kurzfristiger Anmeldung erst nach oder während dem Veranstaltungstermin, ist eine Teilnahme dennoch möglich.


§ 5 Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer einer Präsenzveranstaltung ist zur Einhaltung der Vorgaben, welche M&A für die jeweilige Veranstaltung aufstellt, verpflichtet. Hierzu zählen insbesondere die Ordnungsbestimmungen (z.B. Hygiene- und Abstandsvorschriften) zum Ablauf der jeweiligen Veranstaltung. M&A stellt den Teilnehmern die hierfür erforderlichen Informationen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung.
Desweiteren gilt, dass das Fotografieren und das Aufnehmen eines Videos auf der Veranstaltung sowie eine anschließende Veröffentlichung z.B. auf Webpages und/oder Social Media grundsätzlich verboten ist und nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen darf.

(2) Bei virtuell stattfindenden Veranstaltungen verpflichtet sich der Teilnehmer keine Schadsoftware o.ä. hochzuladen.

(3) Der Weiterverkauf von Eintrittskarten, Tickets o.ä., gleich ob zu privaten oder gewerblichen Zwecken, ist untersagt.

§ 6 Nichtteilnahme, teilnehmerseitige Stornierung und Rücktrittsrecht von M&A

(1) Im Falle einer Nichtteilnahme des Teilnehmers an der Präsenzveranstaltung oder einer nicht fristgemäßen Stornierung, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten bzw. eine Rückerstattung nicht möglich.

(2) Findet M&A Ersatz für eine nicht fristgemäß erfolgte Stornierung über die Warteliste, erhält der Teilnehmer seine bereits entrichtete Teilnahmegebühr abzüglich in Vorbereitung der Leistungserbringung erbrachter Aufwendungen seitens M&A rückerstattet.

(3) Teilnehmerseitige Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Post oder E-Mail). Das Formerfordernis gilt auch für die Stornierung einer vergütungsfreien Veranstaltung. Die Stornierungsfrist richtet sich nach der für die jeweilige Veranstaltungen geltenden Vereinbarung.

(4) Eine Teilnahmeberechtigung kann jederzeit auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen werden. Umbuchungen (auf eine andere Veranstaltung) werden wie Stornierungen behandelt.

(5) M&A ist zum Rücktritt des geschlossenen Vertrages mit dem Teilnehmer berechtigt, wenn

(a) der Teilnehmer die Teilnahmegebühr nicht binnen des Fälligkeitszeitraums und einer ihm gesetzten Nachfrist bezahlt,

(b) der Teilnehmer gegen seine unter 4. enthaltenen Pflichten oder das Hausrecht verstößt und der Verstoß auch nach Abmahnung fortdauert. Eine Abmahnung kann unterbleiben, wenn der Verstoß so wesentlich ist, dass ein Festhalten am Vertag für die M&A unzumutbar ist.

§ 7 Änderung und Stornierung von Veranstaltungen

(1) M&A ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund hinsichtlich des Veranstaltungsortes, der Agenda, des Zeitplans und Zeitpunkts oder der Besetzung von Referenten und Vortragenden zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt bei Präsenzveranstaltungen insbesondere bei Störungen am Veranstaltungsort oder kurzfristigen Nichtverfügbarkeiten vor. Über wesentliche Änderungen wird M&A den Teilnehmer unverzüglich informieren.

(2) Bei Änderung des Veranstaltungsortes und/oder der zeitlichen Verschiebung einer Veranstaltung sind Teilnehmer berechtigt, ihre Teilnahme innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung am geänderten Veranstaltungsort oder zu dem geänderten Zeitpunkt abzusagen. Der Teilnehmer erhält in diesem Falle seine bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet.

(3) M&A ist berechtigt, Veranstaltungen aufgrund Undurchführbarkeit wegen höherer Gewalt, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Veranstaltungsortes oder mangels kostendeckender Teilnehmerzahl zu stornieren. Höhere Gewalt ist dann anzunehmen, wenn M&A an der Leistungserbringung durch ein betriebsfremdes, von außen herbeigeführtes Ereignis gehindert wird, das auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln nicht verhütet werden konnte, so z.B. bei Naturkatastrophen, politischen Krisensituationen (wie z.B. Krieg), terroristischen Auseinandersetzungen, Streiks sowie bei Epidemien, Pandemien, Seuchen und vergleichbaren Situationen.

(4) Für den Fall, dass M&A aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine bereits begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen muss, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits entrichteten Teilnahmegebühr.

(5) Im Stornierungsfall erhält der Teilnehmer unverzüglich die entsprechende Information sowie innerhalb von 14 Tagen die Rückerstattung einer bereits entrichteten Teilnahmegebühr. Eine Rückerstattung entfällt bei den kostenlos angebotenen Veranstaltungen. Eine Übernahme von Kosten durch M&A, die dem Teilnehmer wegen potenzieller Aufwendungen, etwa bzgl. Reise- und Hotelkosten, oder wegen des Ausfalls von Arbeitszeit entstehen, ist ausgeschlossen.

§ 8 Besondere Bestimmungen für Online-Veranstaltungen

§ 9 Veranstaltungssysteme

Die virtuellen Veranstaltungen werden durch im Einzelfall je Veranstaltung festgelegte Systeme durchgeführt. Eine Information darüber, welches System für die Durchführung einer virtuellen Veranstaltung zum Einsatz kommt, erfolgt entweder im Informationstext, in welchem die Veranstaltung vorgestellt wird oder in der Bestätigungsemail. Welche IT- und Datenschutzvorgaben bei den einzelnen zum Einsatz kommenden Systemen zu beachten sind, sind in der Datenschutzerklärung von M&A beschrieben, welche unter folgendem Link eingesehen werden können https://ma-review.de/datenschutz/Haftung

(1) M&A haftet nicht auf Schadensersatz. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von M&A, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertraut und auch vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet M&A nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. M&A haftet für einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf Euro 25.000,00, je Schadensereignis.
(2)  Die Einschränkungen des Abs. 1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von M&A, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(3) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, im Falle einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung oder der Haftung aus einer Garantie.Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen dem Betreiber des Veranstaltungsortes, M&A, anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten verursacht. Selbiges gilt für die Verwendung bzw. den Einsatz von Schadsoftware o.ä..
(4) Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen nimmt M&A oder beauftragte Dritte Foto-, Ton- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen auf. Diese Aufnahmen werden zu Presse-, Informations- und Dokumentationszwecken der M&A verwendet und veröffentlicht. Sofern im Einzelfall erforderlich (z.B. bei kleineren Veranstaltungen oder Einzelportraits), wird eine Einwilligung für Aufnahme und Veröffentlichung der Aufnahmen eingeholt. Informationen zur Aufnahme von Ton- und Videoaufnahmen stellt M&A im Rahmen des Anmeldevorgangs zur Veranstaltung oder in der Anmeldebestätigung sowie bei Präsenzveranstaltungen auf der Veranstaltung selbst zur Verfügung. Dem Teilnehmer steht es frei, sich während der Präsenzveranstaltung in Bereichen aufzuhalten, die nicht von Aufnahmen erfasst werden und bei virtuellen Veranstaltungen unter Verwendung der erforderlichen technischen Maßnahmen, wie sie in der Datenschutzerklärung von M&A je System beschrieben werden, die Aufzeichnung von Ton- und Videoaufnahmen zu vermeiden.
(2) Die Teilnehmer übertragen M&A unentgeltlich das nicht ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht an den in der Veranstaltung (z.B. Arbeitskreis) getätigten Beiträgen und entstandenen Arbeitsergebnissen (z.B. Handlungsempfehlungen, Leitfäden etc.). Die Übertragung erfolgt zeitlich und örtlich unbeschränkt, unwiderruflich sowie in jeder technischen Form und für alle bekannten Nutzungsarten sowie unter Verzicht auf die Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten.
(3) Veranstaltungsbegleitende Unterlagen von M&A sind urheberrechtlich geschützt. Hiervon betroffen sind auch die während der Veranstaltung zusammengetragenen Unterlagen und Zusammenfassungen. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Jede darüberhinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, öffentliche Zugänglichmachung oder Wiedergabe der Inhalte ist, ebenso wie das Entfernen technische Schutzmaßnahmen oder Urheber- bzw. Rechtevermerke, untersagt, sofern M&A nicht durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung etwas anderes gestattet.

§ 11 Datenschutz

(1) M&A verarbeitet die überlassenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer zur Begründung, Durchführung und Beendigung des von dem Teilnehmer angestrebten Vertragsverhältnisses mit M&A zum Zweck der Teilnahme an einer von der M&A angebotenen Veranstaltung, unter Einhaltung der gültigen europäischen und nationalen Datenschutzgesetze.
(2) M&A greift zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten und vertraglichen Pflichten zum Teil auf Auftragsverarbeiter zurück, welche entsprechend der gültigen europäischen und nationalen Datenschutzgesetze vertraglich verpflichtet werden.
(3) Näheres regeln die Datenschutzbestimmungen, einsehbar unter https://ma-review.de/datenschutz/

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (M&A Media Services GmbH, Habenschadenstr. 16, 82049 Pullach, Telefon: 089-74975133, E-Mail: info@ma-review.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Wiederrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.

An

M&A Media Services GmbH

Habenschadenstr. 16

82049 Pullach

E-Mail: info@ma-review.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)
 

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

Unzutreffendes streichen.


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gelten die AGB, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft sind.

(2) Diese AGB sowie die unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Vertragsverhältnisse zwischen M&A und den Teilnehmern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München, soweit nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

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